Detlef fragt mich zur CE-Kennzeichnung von Sportbooten:
„Wir haben gestern in der Diskussion versucht zu klären was mit dem Begriff „Küstennahe Gewässer“ laut CE-Einstufung „C“ wirklich gemeint ist. Wir konnten keine Quelle finden das das abschließend klärt. Im Gegensatz sollte auch die CE Einstufung „B“ geklärt werden. Dazu gab`s auch kein Ergebnis.
Kann ich beispielsweise mit einem Stahlverdränger bedenkenlos, sagen wir mal 13m lang, 4 m breit und ca. 130 Ps Motor natürlich mit den Sicherheitsvorkehrungen die ich auf See benötige ausgestattet, aber Cat. C beispielsweise von der holländischen Küste aus über Norderney Richtung Helgoland und weiter an der dänischen Küste entlang fahren?“
Hier meine Antwort
Hallo Detlef,
ich bin kein Rechtsanwalt oder sonstiger Profi und gebe hier nur meine rein private Ansicht wieder. Für so kompliziert halte ich die Sache aber gar nicht:



