Detlef fragt mich zur CE-Kennzeichnung von Sportbooten:
„Wir haben gestern in der Diskussion versucht zu klären was mit dem Begriff „Küstennahe Gewässer“ laut CE-Einstufung „C“ wirklich gemeint ist. Wir konnten keine Quelle finden das das abschließend klärt. Im Gegensatz sollte auch die CE Einstufung „B“ geklärt werden. Dazu gab`s auch kein Ergebnis.
Kann ich beispielsweise mit einem Stahlverdränger bedenkenlos, sagen wir mal 13m lang, 4 m breit und ca. 130 Ps Motor natürlich mit den Sicherheitsvorkehrungen die ich auf See benötige ausgestattet, aber Cat. C beispielsweise von der holländischen Küste aus über Norderney Richtung Helgoland und weiter an der dänischen Küste entlang fahren?“
Hier meine Antwort
Hallo Detlef,
ich bin kein Rechtsanwalt oder sonstiger Profi und gebe hier nur meine rein private Ansicht wieder. Für so kompliziert halte ich die Sache aber gar nicht:
1. „Küstennah“ bezieht sich meiner Recherche nach auf das „Küstenmeer“, was die 12 Meilen Zone beschreibt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Küstenmeer
2. Die CE Kennzeichnung ist dafür gedacht, einem Skipper unmittelbar eine Richtlinie an die Hand zu geben, bei welchen Witterungsbedingungen ein Boot eingesetzt werden kann. Daraus resultiert meiner bescheidenen Meinung nach keine direkten rechtlichen Konsequenzen, sondern eher eine Hilfe bei der Bewertung, ob ein Törn nach „guter Seemannschaft“ durchgeführt wurde oder nicht.
Ein Beispiel
CE-C verlangt, dass ein Boot (nicht notwendigerweise die Crew oder die zusätzliche Ausrüstung) Wind bis 6 und Wellen bis 2m verträgt (Details: https://de.m.wikipedia.org/wiki/CE-Seetauglichkeitseinstufung).
Wenn Du nun ein Boot mit CE-C bei Wind 4-5 nach Helgoland fährst kann ich da kein Problem erkennen. Wenn Du aber mit dem gleichen Boot dem Törn nach Helgoland antrittst, obwohl die Vorhersage klar von Wind 7-8 spricht, dann ist das ein signifikantes Zeichen für schlechte Seemannschaft und kann im Falle einer Havarie zu Problemen mit z.B. der Versicherung führen (Stichwort „grobe Fahrlässigkeit“).
Die CE Kennzeichnung verbietet keinen Törn
Ich sehe das wie folgt:
Aus amtlicher Sicht wird das Führen eines Sportbootes an einen Befähigungsnachweis gekoppelt. Für Boote unter 15m ist das Binnen der Sportbootführerschein „Binnen“ und auf See der Sportbootführerschein „See“. Solange dieser Nachweis vorhanden ist, kann jeder beliebige Törn unternommen werden, solange er rein privat ist.
Andere Faktoren wie die CE Kennzeichnung eines Sportbootes spielen erst eine Rolle, wenn etwas passiert und dann geklärt werden muss, wer welche Schuld hat.
Mit einem CE-D Boot mal eben über die Nordsee nach England fahren? Wenn nichts passiert, hast du Glück gehabt. Geht das Boot aber unter, du wirst mit einem teuren Einsatz gerettet und es fallen einige Millionen an Bergungskosten an, kann die Versicherung sehr einfach sagen „Sorry, das hätte jeder Idiot sehen können, dass so ein Törn mit einem CE-D Boot eine verdammt schlechte Idee ist… das war grob fahrlässig und daher zahlen wir nix.“.
Soweit meine private Meinung dazu. Vielleicht können andere Leser noch etwas beitragen (als Kommentar)?
… Danke Julian, dein Kommentar hilft mir / uns weiter .
In der neuen RCD 2013/53/EU gibt es keine küstennahen Gewässer mehr. Die ENTWURFSKATEGORIEN FÜR WASSERFAHRZEUGE beziehen sich lediglich noch auf die „signifikante Wellenhöhe“ und die „Windstärke in Bft“. Wörtlich heißt es weiter: „Wasserfahrzeuge der jeweiligen Entwurfskategorie müssen so entworfen und gebaut sein, dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß diesem Anhang standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.“ Im Normalfall hat diese Einstufung lediglich den Zweck, dem Skipper eine Einschätzung darüber zu geben, wie weit das Schiff belastet werden kann beziehungsweise für welche Belastung es konstruktiv ausgelegt ist. Die jetzt erfolgte Abkehr von der „Gewässerart“ macht die Sache erheblich einfacher, da signifikante Wellenhöhen und Windstärken relativ einfach und sicher definiert werden können. Außerdem „darf“ man auch mit Kategorie A nach Amerika segeln, wenn die Wellen nicht höher als 0,3 m (H 1/3) sind und der Wind nicht stärker als 4 Bft weht… Nur im Schadensfall könnten sich rechtliche Konsequenzen ergeben, was vorher allerdings auch gegeben war, nach der alten Fassung von 97 jedoch erheblich interpretationsfähiger, sprich: unsicherer, war. Man kann es vielleicht noch einfacher formulieren: Die RCD gibt Eigenschaften des Schiffes vor. Wie dieses nun eingesetzt wird, ist jedoch letztlich die Entscheidung des Skippers. Dieser ist verantwortlich, muss also auch verantworten, wenn das Schiff oder die Crew infolge eines Einsatzes außerhalb der Entwurfskategorie zu Schaden kommt. Wenn das Schiff trotz Einhalten der Entwurfsbedingungen untergeht, ist allerdings der Konstrukteur schuld. Manchmal.
Hallo Michael, auch dein Beitrag bringt Licht in Dunkle – Danke